AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen zahlenden Kunden und LoadUp

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen LoadUp GmbH, Monbijouplatz 2a, 10178 Berlin (im Folgenden kurz „Anbieter" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „Kunde" genannt, zusammen hier auch als die „Parteien" bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus dem Bereich Online Marketing, Performance Marketing, Bewerberbereitstellung, Mitarbeitergewinnung und Auftragsgewinnung (nachfolgend gemeinsam „Leistungen" genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde gegenüber dem Anbieter, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.

1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.

1.6. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.‍

2. Leistungen

2.1. Der Anbieter ist spezialisiert auf die Gewinnung von Anfragen (sog. „Leads") mittels digitaler Brand-Performance-Konzepte sowie digitaler Produkte und der Bereitstellung von Bewerbern.

2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen Anbieter und Kunde. Soweit der Kunde den Anbieter mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des Kunden beauftragt, erteilt er insoweit dem Anbieter eine entsprechende Vollmacht. Zusätzlich kann der Anbieter dem Kunden Zugriff auf eine bestehende Bewerberdatenbank geben.

2.3. Der Kunde bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten durch den Anbieter unmittelbar an die Werbeplattform. Der Kunde trägt sämtliche anfallenden Werbekosten. Die Rechnung wird nach Erhalt der ersten Bewerber gestellt. Ein Bewerber ist ein Kandidat, der zu den zuvor vereinbarten Filterkriterien passt.

2.4. Die vertraglich geschuldete Leistung des Anbieters besteht ausschließlich in der Bereitstellung qualifizierter Bewerber gemäß den vor Kampagnenstart vereinbarten Kriterien nach Ziffer 2.12. Die Leistung gilt als vollständig erbracht, sobald der Anbieter dem Kunden die vertraglich vereinbarte Mindestanzahl qualifizierter Bewerber übermittelt hat – unabhängig davon, ob ein Bewerbungsgespräch stattfindet, ein Arbeitsvertrag geschlossen wird oder der Kunde den Personalbedarf anderweitig deckt. Das eigenständige Besetzen einer Stelle durch den Kunden entbindet nicht von der Zahlungspflicht, sofern der Anbieter bis zu diesem Zeitpunkt die vereinbarte Leistung, insbesondere die vereinbarte Mindestanzahl qualifizierter Bewerber, erbracht hat.

2.5. Plattformen (z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn, Google inkl. YouTube und App-Netzwerke, TikTok oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des Anbieters, die dieser für den Kunden erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des Kunden temporär oder permanent sperren. Der Anbieter hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt insoweit unberührt.

2.6. Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

2.7. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem Anbieter eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

2.8. Der Anbieter schuldet dem Kunden keine Vermittlung und keinen Vermittlungserfolg im Hinblick auf den Abschluss von Arbeitsverträgen. Ob nach einer Vorstellung ein Arbeitsvertrag zwischen einem vom Anbieter bereitgestellten Bewerber und dem Kunden zustande kommt, liegt im Ermessen des Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für (i) das Zustandekommen eines Bewerbungsgesprächs, (ii) den Abschluss eines Arbeitsvertrages oder (iii) die Eignung eines Bewerbers über die vereinbarten Filterkriterien hinaus.

2.9. Live Schaltung der Kampagne mit individualisierten Bildern: Die durch den Anbieter erstellte Kampagne geht innerhalb von 12 Stunden nach dem Onboarding-Call live. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine individualisierte Kampagne, es werden hier Standardbilder in Verbindung mit durch den Kunden bereitgestellte Informationen zur zu besetzenden Stelle kombiniert. Eine Individualisierung der Kampagne, in Form von eigenen Bildern die durch den Kunden bereitgestellt werden, ist in Kulanzleistung durch LoadUp möglich. Etwaige Bilder sind innerhalb von 4 Stunden nach dem Onboarding Call bereitzustellen, erfolgt keine Bereitstellung in diesem Zeitraum, besteht kein Anspruch auf eine Erfüllung der Kulanzleistung durch LoadUp. Eine nachträgliche Bearbeitung der Bewerbungsstrecke für den jeweiligen Kunden ist von diesem Punkt nicht betroffen, da dies in der Erbringung der Dienstleistung enthalten ist. Wünscht der Kunde nachträglich zum o.g. Zeitraum von 4 Stunden nach Onboarding Call eigene Bilder in die Kampagne einzupflegen, ist dies mit einem Aufpreis verbunden.

2.10. Bewerber aus dem Talent Pool: Der Anbieter sammelt Bewerber, die ausdrücklich zugestimmt haben, dass ihre Bewerbungsdaten an mehrere Unternehmen weitergeleitet werden dürfen. Diese Gruppe von Bewerbern wird vom Anbieter als „Talentpool" bezeichnet. Aus diesem Talentpool kann der Anbieter geeignete Kandidaten an seine Kunden übermitteln und kennzeichnet diese als solche.

Der Anbieter ist berechtigt, zur Erstellung von Kampagneninhalten (Texte, Werbemittel, Anzeigenstrukturen) KI-gestützte Systeme einzusetzen. Der Kunde stimmt dem Einsatz solcher Systeme mit Vertragsschluss zu. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Kampagne bleibt beim Anbieter im Rahmen der vereinbarten Leistungspflichten.

Vor Kampagnenstart legen Anbieter und Kunde gemeinsam fest, was einen qualifizierten Bewerber ausmacht sowie ggf. eine Mindestanzahl qualifizierter Bewerber. Diese Kriterien werden dem Kunden in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt und sind für beide Parteien verbindlich. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass eingegangene Bewerber die vereinbarten Kriterien nicht erfüllen.

2.11. KI-gestützte Kampagnenerstellung: Der Anbieter ist berechtigt, zur Erstellung von Kampagneninhalten (Texte, Werbemittel, Anzeigenstrukturen) KI-gestützte Systeme einzusetzen. Der Kunde stimmt dem Einsatz solcher Systeme mit Vertragsschluss zu. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Kampagne bleibt beim Anbieter im Rahmen der vereinbarten Leistungspflichten.

2.12. Qualifikationsrahmen: Vor Kampagnenstart legen Anbieter und Kunde gemeinsam fest, was einen qualifizierten Bewerber ausmacht sowie ggf. eine Mindestanzahl qualifizierter Bewerber. Diese Kriterien werden dem Kunden schriftlich per E-Mail bestätigt und sind für beide Parteien verbindlich. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass eingegangene Bewerber die vereinbarten Kriterien nicht erfüllen.

3. Vertragsschluss

3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen. Das Teilnehmen an dem Onboarding Gespräch gilt als Annehmen des Angebots. Der Vertragsschluss kann auch per Videotelefonat erfolgen: Mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zur Aufzeichnung des Videotelefonats gilt das Angebot als angenommen, wenn der Kunde dies im aufgezeichneten Videotelefonat mündlich bestätigt. Die Aufzeichnung dient als Beweis des Vertragsschlusses.

3.3. Der Anbieter kann Telefonate und/oder Videokonferenzen mit dem Kunden zu Beweis-, Dokumentations- sowie internen Schulungs- und Onboarding-Zwecken aufzeichnen.

Eine Aufzeichnung erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden, die zu Beginn des jeweiligen Gesprächs separat eingeholt wird. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Stimmt der Kunde der Aufzeichnung nicht zu, findet das Gespräch ohne Aufzeichnung statt.

Aufzeichnungen werden für einen Zeitraum von 2 Jahren gespeichert und anschließend unwiderruflich gelöscht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).

3.4. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der Kunde im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.

4. Vergütung

4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.

4.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.

4.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der Kunde den Anbieter anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des Anbieters beruhen. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bei vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

4.4. Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von sieben (7) Tagen.

4.5. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden ist LoadUp berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben.

4.6. Unterlässt der Kunde eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den Anbieter, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters grundsätzlich unberührt.

4.7. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

4.8. Wird das Werbebudget bis zum Ende des Kalendarjahres nicht aufgebraucht, wird dieses nicht in das folgende Kalendarjahr überführt.

4.9. Möchte der Kunde von den Dienstleistungen des Anbieters nach Annahme des Angebots keinen Gebrauch machen, ist der Anbieter berechtigt, die volle vereinbarte Vergütung in Rechnung zu stellen, sofern und soweit der Anbieter die vertraglich geschuldeten Leistungen vorbereitet hat und zur Leistungserbringung bereit war und die Nichtdurchführung in der Sphäre des Kunden liegt. Der Kunde erhält in diesem Fall einen Gutschein in Höhe der gezahlten Vergütung, um die Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen. Der Gutschein kann 12 Monate nach Zahlungseingang genutzt werden – danach verfällt der Gutschein.

4.10. Für den Fall der Terminfestsetzung eines Onboarding Gesprächs und des Nichterscheinens des Kunden, ohne rechtzeitige Absage aus triftigem Grund, fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25% des vereinbarten Angebots an. Der Kunde erhält in diesem Fall einen Gutschein in Höhe der Verwaltungsgebühr, um die Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt einzulösen. Der Gutschein kann 12 Monate nach Zahlungseingang der Verwaltungsgebühr genutzt werden – danach verfällt der Gutschein.

4.11. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt unabhängig von der subjektiven Bewertung der Kampagnenleistung bestehen, sofern die vereinbarten Leistungen objektiv erbracht wurden oder der Anbieter zur Leistung bereit war, die Leistungserbringung jedoch aus Gründen aus der Sphäre des Kunden scheiterte. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bei vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

4.12. Eine Kündigung vor regulärem Ende des Vertrages entbindet nicht von der Zahlungspflicht für den bereits begonnenen Monat.

4.13. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht (z. B. Bereitstellung von Bildern oder Inhalten) nicht rechtzeitig nach, bleibt die Zahlungspflicht unberührt. Verzögerungen oder Nichtbereitstellungen entbinden nicht von der Vergütungspflicht.

4.14. Der Anbieter bietet auch direkte Vermittlungen („Vermittlung") an. Das bedeutet, ein Teil der Vergütung wird erst dann fällig, wenn ein Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und einem vom Anbieter vorgeschlagenen Kandidaten zustande kommt. Der Anbieter kennzeichnet entsprechende Angebote und Verträge eindeutig als Vermittlung.

Rechnungen gelten als anerkannt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht und den Widerspruch begründet. Gesetzliche Rechte des Kunden bei offensichtlichen Fehlern (insbesondere Rechen- und Schreibfehlern) bleiben unberührt.

Haben Anbieter und Kunde im Angebot eine Mindestanzahl qualifizierter Bewerber vereinbart, entsteht der Vergütungsanspruch sobald diese Mindestanzahl erreicht wird ODER der Kunde einen vom Anbieter vorgeschlagenen Bewerber einstellt – je nachdem was zuerst eintritt. Hält der Kunde den gemeinsam vereinbarten Stichtag für seine Mitwirkungspflichten nicht ein, ist der Anbieter berechtigt, die Rechnung unabhängig vom Kampagnenfortschritt zu stellen.

4.15. Rechnungswiderspruch: Rechnungen gelten als anerkannt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht und den Widerspruch begründet.

4.16. Rechnungsauslöser bei vereinbarter Mindestanzahl: Haben Anbieter und Kunde im Angebot eine Mindestanzahl qualifizierter Bewerber vereinbart, entsteht der Vergütungsanspruch sobald diese Mindestanzahl erreicht wird ODER der Kunde einen vom Anbieter vorgeschlagenen Bewerber einstellt – je nachdem was zuerst eintritt. Hält der Kunde den gemeinsam vereinbarten Stichtag für seine Mitwirkungspflichten nicht ein, ist der Anbieter berechtigt, die Rechnung unabhängig vom Kampagnenfortschritt zu stellen.

5. Verzug

5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den Anbieter beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den Kunden beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Kunden umfassend erbracht wurden.

5.2. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Anbieter das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

5.3. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem Anbieter in Verzug ist. Der Anbieter ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der Anbieter aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

5.4. Sollte der Kunde zwei Mal das Onboarding Telefonat nicht wahrnehmen, ohne den Anbieter zuvor mit einem triftigen Grund über sein Fernbleiben informiert zu haben, oder 30 Tage nach Annehmen des Angebots keinen Termin dazu vereinbart, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Rechnung zu stellen, auch ohne Veröffentlichung der Kampagne oder ohne die im Angebot gegebenenfalls vereinbarte Mindest-Bewerberanzahl.

5.5. Sollte der Kunde 7 Tage nach Vertragsschluss kein Bildmaterial dem Anbieter zusenden, ohne den Anbieter zuvor mit einem triftigen Grund über sein Verhalten informiert zu haben, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Kampagnen auf den bereits vorliegenden Informationen aufzubauen und zu veröffentlichen.

5.6. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten bis zum vereinbarten Stichtag nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, die Kampagne mit den vorliegenden Informationen eigenmächtig online zu stellen. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, öffentlich zugängliche Informationen des Kunden zu nutzen, insbesondere Texte, Stellenbeschreibungen, Unternehmensangaben sowie Bild- und Videomaterial von der Website des Kunden, aus sozialen Medien (z.B. LinkedIn, Instagram, Facebook) oder von Drittplattformen (z.B. Jobportale). Der Kunde bestätigt, dass er über die erforderlichen Rechte an diesen öffentlich zugänglichen Inhalten verfügt und stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Der Anbieter wird bei der eigenmächtigen Erstellung und Schaltung der Kampagne die Interessen des Kunden berücksichtigen und eine nach bestem Wissen sachgerechte, branchenübliche Gestaltung wählen. Etwaige Einschränkungen im Kampagnenergebnis, die auf fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bei vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

6. Pflichten der Partien zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der Anbieter grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.

6.2. Der Kunde stellt sicher, dass der Anbieter zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der Anbieter daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.

6.3. Der Kunde ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der Anbieter ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.

6.4. Der Anbieter ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchführung von Fotoshootings oder Videodrehtermine) dem Kunden gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.

6.5. Der Kunde ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der Kunde zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.

6.6. Rückmeldung von Kennzahlen: Kunden sind, soweit sie nicht das ATS für die vollständige Verwaltung der durch LoadUp eingegangenen Bewerber nutzen, dazu verpflichtet, eine monatliche Rückmeldung hinsichtlich der erzielten Kennzahlen zu geben. Die Rückmeldung hat auf dem Schriftweg an die E-Mail hilfe@loadup.de zu erfolgen, immer 28 Tage nach dem Start einer Kampagne, mit wiederkehrender Meldung in einem 28-Tage-Turnus. Die Rückmeldung umfasst dabei mindestens: die vom Kunden kontaktierten Bewerber, die zum Bewerbungsgespräch erschienenen Bewerber, die eingestellten Bewerber sowie die abgelehnten Bewerber.

6.7. Alle eingehenden Bewerberdaten stehen dem Kunden insoweit zur Verfügung, als dass diese zur Erfüllung für die mit der LoadUp GmbH vereinbarten Dienstleistung genutzt werden können. Dies beinhaltet ausschließlich die Deckung des Personalbedarfs für die im Angebot festgelegte Stelle. Eine Weitergabe von Bewerberdaten an Dritte oder Nutzung der Bewerberdaten für die Besetzung ähnlicher oder anderer Stellen im Unternehmen- und/oder Unternehmensverbund ist untersagt. Bei Verstoß gegen diese Regelung ist der Anbieter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen Auftragswertes, mindestens jedoch  10.000€ (in Worten: zehntausend Euro) pro Verstoß geltend zu machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

6.7.1. Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung KI-gestützte Systeme und automatisierte Verfahren einzusetzen (u.a. zur Vorauswahl, zum regelbasierten Matching und zur Kommunikation mit Bewerbern). Das Matching basiert auf programmierten Regelkriterien; ein automatisiertes Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme erfolgt ausschließlich auf Grundlage der zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) und im Einklang mit der DSGVO. Der Kunde wird über den Einsatz wesentlicher KI-Systeme informiert.

6.7.2. Bewerber, deren Daten automatisiert verarbeitet werden, haben das Recht, eine menschliche Überprüfung der Entscheidung zu verlangen (Art. 22 DSGVO). Der Anbieter stellt sicher, dass dieses Recht gewährleistet wird.

6.8. Bei einer Zusammenarbeit auf Basis der „Vermittlung" (4.14) ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags mitzuteilen, dass ein Arbeitsvertrag mit einem vom Anbieter vorgeschlagenen Kandidaten zustande gekommen ist. Kommt der Kunde dieser Mitteilungspflicht nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen Auftragswertes, mindestens jedoch  10.000€ (in Worten: zehntausend Euro) versäumtem Mitteilen eines Arbeitsvertragsschlusses in Rechnung zu stellen.

7. Vertragslaufzeit

7.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

7.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Vorkasse, CopeCart und Rechnung möglich.

9. Haftung auf Schadensersatz

9.1. Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

9.2. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der Anbieter für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

9.3. Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

9.4 Der Anbieter haftet nicht für inhaltliche Fehler, die auf unvollständige, falsche oder missverständliche Angaben des Kunden zurückzuführen sind.

10. Datenschutz, Geheimhaltung

10.1. Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Datenschutzerklärung des Anbieters ist auf der Internetseite des Anbieters unter www.loadup.de/datenschutz abrufbar und Bestandteil dieser AGB. Kontakt für Datenschutzanfragen: datenschutz@loadup.de.

10.2. Die Parteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

10.3. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Bewerberdaten), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gem. Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung und wird mit Vertragsschluss oder spätestens vor Beginn der Datenverarbeitung übergeben. Ohne unterzeichneten AVV ist der Anbieter nicht zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden verpflichtet.

10.4. Einsatz von KI-Systemen: Zur automatisierten Verarbeitung und Analyse von Bewerberdaten setzt der Anbieter KI-gestützte Systeme ein, darunter OpenAI (EU Data Residency), Google Gemini und Anthropic Claude. Der Anbieter betreibt kein KI-basiertes Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des geschlossenen AVV und im Einklang mit der DSGVO sowie den mit den jeweiligen KI-Anbietern abgeschlossenen Datenverarbeitungsverträgen (DPA). Drittlandtransfers werden durch geeignete Schutzmaßnahmen (EU-Standardvertragsklauseln) abgesichert.

10.5. Datenspeicherung: Vertrags- und Rechnungsdaten werden gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für 10 Jahre gespeichert (§ 257 HGB, § 147 AO). Sonstige Kundendaten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie 3 Jahre danach aufbewahrt. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen werden personenbezogene Daten anonymisiert. Anonymisierte Daten können zeitlich unbegrenzt für interne Schulungs- und Qualitätssicherungszwecke genutzt werden.

10.6. Pflichten des Kunden: Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO selbst dafür verantwortlich, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten (insbesondere Bewerberdaten) an den Anbieter auf einer geeigneten Rechtsgrundlage beruht und betroffene Personen entsprechend informiert wurden.

11. Abnahme

11.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.

11.2. Der Anbieter kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.

11.3. Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des Anbieters gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des Anbieters hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von einem (1) Werktag schriftlich erklärt.

12. Urheberrecht

12.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

12.2. Der Kunde räumt dem Anbieter weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

12.3. Der Kunde stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten, die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.

12.4. Der Kunde erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt. Falls durch den Anbieter Bild- und Videomaterial erstellt wird, darf der Kunde diese uneingeschränkt nutzen, außer für anderweitige Werbemaßnahmen, Presse, Plakate, Flyer. Eine Weitergabe an Dritte ist ebenfalls untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.

12.5. Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.

12.6. Der Anbieter ist berechtigt, bei einer erfolgreichen Zusammenarbeit, in der Presse/Fachmagazinen und auf eigenen und fremden Werbeträgern, mit Namen und/oder Firmenlogo des Kunden die für diesen erbrachte Leistung darzustellen und/oder auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

13. Widerrufsrecht

Der Anbieter schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

14. Allgemeine Bestimmungen

14.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

14.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, Anwendung.

14.3. Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

14.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht.

14.5. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Dafür wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen.

14.6. Der Kunde trägt die Beweislast für abweichende mündliche oder schriftliche Vereinbarungen, die von den vertraglich und in den AGB festgelegten Bedingungen abweichen.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen zwischen Nutzern und LoadUp

1. Maßgebliche Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse in Bezug auf die verschiedenen Dienste unter der Bezeichnung LoadUp, nachfolgend „Software" oder „Portal" genannt, zwischen dem Nutzer und der LoadUp GmbH, nachfolgend der „Anbieter" genannt.

Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.

Der Anbieter bietet dem Nutzer eine Plattform, auf der sich der Nutzer auf spezifische Jobangebote bewerben kann. Darüber hinaus informiert der Anbieter den Nutzer über weitere, dem Profil des Nutzers entsprechende Jobangebote. Der Anbieter betreibt Bewerbungsseiten für Unternehmen, über die sich die Nutzer gezielt anmelden können. Außerdem informiert der Anbieter den Nutzer darüber, wenn ein weiteres Unternehmen einen auf das Profil des Nutzers passenden Job anbietet.

Talentpool: Stimmt der Nutzer bei der Bewerbung ausdrücklich zu, können seine Bewerberdaten automatisch an passende Unternehmen weitergeleitet werden. Für die Aufnahme in den Talentpool des Anbieters ist eine gesonderte Einwilligung erforderlich, die der Nutzer bei der Bewerbung erteilt. Diese Einwilligung kann der Nutzer jederzeit durch eine Mitteilung im Chat oder über den Chatbot des Anbieters widerrufen. Der Widerruf gilt ab dem Zeitpunkt des Eingangs beim Anbieter.

Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

Individuelle Absprachen sowie Nebenabreden und Ergänzungen haben Vorrang zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie schriftlich festgehalten wurden.

Der Nutzer ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


2. Nutzung der Software

Zur Nutzung der Software muss sich der Nutzer mit Angabe seines Namens und seiner Kontaktdaten auf der Website des Anbieters registrieren. Durch die Registrierung entsteht ein kostenfreies Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter.

Der Anbieter ist bemüht, die Software aktuell zu halten, ohne dass jedoch ein Rechtsanspruch hierauf besteht. Der Anbieter kann den Funktionsumfang der Software jederzeit einschränken oder erweitern.


3. Vergütung und Aufwendungsersatz

Die Nutzung des Portals ist für Nutzer kostenfrei. Der Nutzer schuldet dem Anbieter keine Vergütung oder Aufwendungsersatz für die vertragsgemäße Nutzung der Software.

Der Nutzer hat gegen den Anbieter keinerlei Ansprüche auf Aufwendungsersatz oder andere Kosten, die er im Rahmen einer Bewerbung oder eines Bewerbungsgespräches aufwendet.


4. Laufzeit / Kündigung

Das kostenfreie Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch beide Parteien mit sofortiger Wirkung beendet werden. Die Kündigung ist schriftlich oder elektronisch gegenüber der jeweils anderen Partei zu erklären. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt daneben bestehen.

Das Vertragsverhältnis und damit Ihr Recht zur Nutzung der Software des Anbieters endet automatisch und unmittelbar, wenn Sie von dem Anbieter die Löschung aller Ihrer im Rahmen der Plattform gespeicherten Daten verlangen. In diesen Fällen bedarf es keiner ausdrücklichen Kündigungserklärung durch den Anbieter.

Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses werden wir Ihr Nutzerprofil archivieren. Spätestens nach Ablauf von sechs (6) Monaten ab Vertragsbeendigung werden wir Ihren Account endgültig löschen. Dies gilt nicht, soweit wir die betreffenden Daten noch zur Durchsetzung von Ansprüchen Ihnen gegenüber benötigen oder soweit wir zur Aufbewahrung der Daten gesetzlich verpflichtet sind.


5. Art und Umfang der Nutzung

Der Anbieter gibt dem Nutzer die Möglichkeit, sich über das Portal auf ein spezifisches Jobangebot eines Unternehmens zu bewerben und informiert den Nutzer über das Portal bezüglich aktueller Vakanzen im Personalbereich von Unternehmen.

Zudem kann der Anbieter das Profil des Nutzers an Unternehmen weitergeben, deren Anforderungen an Bewerber auf das Profil des Nutzers passen. Der Nutzer kann dann direkt von dem Unternehmen kontaktiert werden und zu einer Bewerbung eingeladen werden.

Der Anbieter ist nicht dazu verpflichtet, den Nutzer über aktuelle Vakanzen zu informieren oder Stellenangebote zu offerieren. Es wird durch den Anbieter kein wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere kein Arbeitsvertragsabschluss, geschuldet.

Solange Sie den Anbieter in Anspruch nehmen, ist der Anbieter dazu berechtigt, Sie zu kontaktieren und Ihnen neue Stellen vorzuschlagen. Die Kontaktaufnahme kann per Telefon (auch mittels KI-gestützter Sprachsysteme), E-Mail, WhatsApp, SMS sowie weiteren Messaging-Diensten erfolgen.

KI-gestützte Anrufe: Der Anbieter ist berechtigt, Bewerber mittels KI-gestützter Sprachsysteme telefonisch zu kontaktieren. Der Nutzer wird zu Beginn jedes solchen Anrufs ausdrücklich darüber informiert, dass er mit einem KI-System spricht. Der Nutzer hat jederzeit das Recht, das Gespräch mit dem KI-System zu beenden und eine Bearbeitung durch einen menschlichen Mitarbeiter zu verlangen. Entscheidungen über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses werden nicht ausschließlich automatisiert getroffen.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter zur Verbesserung des Services regelmäßig Umfragen durchführen kann. Der Anbieter ist berechtigt, Ihnen eine Einladung zur Teilnahme per E-Mail zu schicken oder Sie hierfür telefonisch beziehungsweise per Messaging-Dienste (z.B. WhatsApp) zu kontaktieren.

Um passende Stellen für Sie auszuwählen, umfasst die Jobvermittlung eine Verarbeitung Ihrer angegebenen Job-Präferenzen, Ihres Lebenslaufes und Ihrer Anschrift mithilfe technischer Filterkriterien und statistischer Verfahren.

Der Anbieter stellt dem Nutzer das Portal über die Internetseite des Anbieters bereit (Cloudsoftware). Für die Stabilität seiner Internetverbindung ist der Nutzer selbst verantwortlich.

Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Laufzeit des jeweiligen Dienstes das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden.

Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte, insbesondere Subunternehmer, heranzuziehen.


6. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

Der Nutzer räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Nutzer bereitgestellten Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen sowie zur technischen Administration und Datensicherung erforderlich ist. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, die Daten in Sicherungssystemen oder in einem separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten.

Der Anbieter erhält keine weitergehenden Nutzungs- oder Verwertungsrechte und wird insbesondere nicht die von dem Nutzer in der Software hochgeladenen Inhalte veröffentlichen und Dritten zugänglich machen, insoweit dies nicht für den Vertragszweck erforderlich ist. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass er an den von ihm bereitgestellten Inhalten die hierfür erforderlichen Rechte besitzt und keine Rechte Dritter verletzt


7. Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet und nutzt die Daten des Nutzers in dem Umfang, der zur Erfüllung der Dienste in Übereinstimmung mit allen anwendbaren europäischen und deutschen Datenschutzbestimmungen erforderlich ist. Es gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter www.loadup.de/datenschutz. Datenschutzanfragen richten Sie bitte an: datenschutz@loadup.de.

Der Nutzer ist sich bewusst, dass die Erfüllung der Dienste die Übermittlung personenbezogener Daten an Unternehmen beinhaltet, mit denen der Anbieter zusammenarbeitet, um den Nutzer zu vermitteln.

KI-Verarbeitung: Zur automatisierten Analyse von Bewerberprofilen und zur Unterstützung des Vermittlungsprozesses setzt der Anbieter KI-Dienste ein, darunter OpenAI (EU Data Residency), Google Gemini und Anthropic Claude. Der Anbieter betreibt kein KI-basiertes Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO. Die Weiterleitung von Bewerberprofilen erfolgt ausschließlich auf Basis technischer Filterkriterien, die von den Kundenunternehmen vorgegeben werden.

Chat-Verläufe: Der Anbieter speichert Chat-Verläufe zwischen Nutzer und Anbieter zum Zweck der Qualitätssicherung, Dokumentation und Abwicklung des Bewerbungsprozesses. Die Speicherdauer beträgt 3 Jahre nach dem letzten Kontakt. Der Nutzer kann seine Einwilligung zur Datenspeicherung jederzeit durch eine Mitteilung im Chat oder über den Chatbot des Anbieters widerrufen. Der Widerruf gilt ab dem Zeitpunkt des Eingangs. Nach Ablauf der Frist oder nach Widerruf werden die Daten anonymisiert und können zeitlich unbegrenzt für interne Schulungs- und Qualitätssicherungszwecke genutzt werden.

Der Nutzer ist sich bewusst, dass der Anbieter den Nutzer per Telefon (auch mittels KI-gestützter Sprachsysteme), E-Mail, WhatsApp oder SMS kontaktieren und passende Unternehmen vorschlagen kann. Der Nutzer erkennt an, dass bei der Verwendung von WhatsApp und SMS Daten außerhalb der EU übertragen werden können. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Datenübertragung ins Ausland durch diese Drittanbieter.

Soweit der Nutzer die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

Die Rechte des Nutzers ergeben sich insbesondere aus folgenden Normen der DSGVO: Art. 7 Abs. 3 (Widerruf), Art. 15 (Auskunft), Art. 16 (Berichtigung), Art. 17 (Löschung), Art. 18 (Einschränkung), Art. 20 (Datenübertragbarkeit), Art. 21 (Widerspruch), Art. 22 (automatisierte Entscheidung), Art. 77 (Beschwerde bei Aufsichtsbehörde).

Der Anbieter versichert, angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten.


8. Nutzerdaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

Für die Inhalte, die der Nutzer in die Software lädt, ist dieser selbst verantwortlich. Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst rechtswidrigen Inhalte einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen.

Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers in Anspruch genommen wird.


9. Sperrung von Zugängen

Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung bzw. den Nutzungszugang der Software vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer gegen die Vertragsbedingungen oder geltendes Recht verstößt. Bei der Entscheidung über eine Sperrung werden die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigt.


10. Verfügbarkeit und Haftung

Aus technischen Gründen kann keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Software gewährleistet werden. Geplante Arbeiten, die zur Beeinträchtigung der Verfügbarkeit führen, werden durch den Anbieter, soweit möglich, in niedrig frequentierten Zeiten durchgeführt.

Der Anbieter haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

Resultieren Schäden des Nutzers aus dem Verlust von Daten, haftet der Anbieter insoweit nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch den Nutzer nicht vermeidbar gewesen wäre.


11. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Nutzer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


12. Geheimhaltung

„Vertrauliche Informationen" sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei. Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung der Dienste zu verwenden.

Der Nutzer ist zudem dazu verpflichtet, Login-Benutzernamen, Passwörter und andere Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben.


13. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses von dem Anbieter jederzeit geändert und an die neuen Umstände angepasst werden. Änderungen dürfen nicht zu einer Änderung des Vertragsgegenstands oder wesentlicher Hauptleistungspflichten zum Nachteil des Nutzers führen, es sei denn, dies ist zur Umsetzung zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich.

Eine Änderung wird allen Nutzern vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail ausdrücklich mitgeteilt. Sofern der Nutzer der Änderung innerhalb von sechs (6) Wochen in Textform widerspricht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Für diesen Fall ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.


14. Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur Verfügung: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und auch nicht bereit.


15. Anwendbares Recht

Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Nutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.


16. Gerichtsstand

Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Berlin.


17. Salvatorische Klausel, Schriftform

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Stand: 18.03.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen zahlenden Kunden und LoadUp

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen LoadUp GmbH, Monbijouplatz 2a, 10178 Berlin (im Folgenden kurz „Anbieter" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „Kunde" genannt, zusammen hier auch als die „Parteien" bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus dem Bereich Online Marketing, Performance Marketing, Bewerberbereitstellung, Mitarbeitergewinnung und Auftragsgewinnung (nachfolgend gemeinsam „Leistungen" genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde gegenüber dem Anbieter, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.

1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.

1.6. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.‍

2. Leistungen

2.1. Der Anbieter ist spezialisiert auf die Gewinnung von Anfragen (sog. „Leads") mittels digitaler Brand-Performance-Konzepte sowie digitaler Produkte und der Bereitstellung von Bewerbern.

2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen Anbieter und Kunde. Soweit der Kunde den Anbieter mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des Kunden beauftragt, erteilt er insoweit dem Anbieter eine entsprechende Vollmacht. Zusätzlich kann der Anbieter dem Kunden Zugriff auf eine bestehende Bewerberdatenbank geben.

2.3. Der Kunde bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten durch den Anbieter unmittelbar an die Werbeplattform. Der Kunde trägt sämtliche anfallenden Werbekosten. Die Rechnung wird nach Erhalt der ersten Bewerber gestellt. Ein Bewerber ist ein Kandidat, der zu den zuvor vereinbarten Filterkriterien passt.

2.4. Die vertraglich geschuldete Leistung des Anbieters besteht ausschließlich in der Bereitstellung qualifizierter Bewerber gemäß den vor Kampagnenstart vereinbarten Kriterien nach Ziffer 2.12. Die Leistung gilt als vollständig erbracht, sobald der Anbieter dem Kunden die vertraglich vereinbarte Mindestanzahl qualifizierter Bewerber übermittelt hat – unabhängig davon, ob ein Bewerbungsgespräch stattfindet, ein Arbeitsvertrag geschlossen wird oder der Kunde den Personalbedarf anderweitig deckt. Das eigenständige Besetzen einer Stelle durch den Kunden entbindet nicht von der Zahlungspflicht, sofern der Anbieter bis zu diesem Zeitpunkt die vereinbarte Leistung, insbesondere die vereinbarte Mindestanzahl qualifizierter Bewerber, erbracht hat.

2.5. Plattformen (z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn, Google inkl. YouTube und App-Netzwerke, TikTok oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des Anbieters, die dieser für den Kunden erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des Kunden temporär oder permanent sperren. Der Anbieter hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt insoweit unberührt.

2.6. Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

2.7. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem Anbieter eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

2.8. Der Anbieter schuldet dem Kunden keine Vermittlung und keinen Vermittlungserfolg im Hinblick auf den Abschluss von Arbeitsverträgen. Ob nach einer Vorstellung ein Arbeitsvertrag zwischen einem vom Anbieter bereitgestellten Bewerber und dem Kunden zustande kommt, liegt im Ermessen des Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für (i) das Zustandekommen eines Bewerbungsgesprächs, (ii) den Abschluss eines Arbeitsvertrages oder (iii) die Eignung eines Bewerbers über die vereinbarten Filterkriterien hinaus.

2.9. Live Schaltung der Kampagne mit individualisierten Bildern: Die durch den Anbieter erstellte Kampagne geht innerhalb von 12 Stunden nach dem Onboarding-Call live. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine individualisierte Kampagne, es werden hier Standardbilder in Verbindung mit durch den Kunden bereitgestellte Informationen zur zu besetzenden Stelle kombiniert. Eine Individualisierung der Kampagne, in Form von eigenen Bildern die durch den Kunden bereitgestellt werden, ist in Kulanzleistung durch LoadUp möglich. Etwaige Bilder sind innerhalb von 4 Stunden nach dem Onboarding Call bereitzustellen, erfolgt keine Bereitstellung in diesem Zeitraum, besteht kein Anspruch auf eine Erfüllung der Kulanzleistung durch LoadUp. Eine nachträgliche Bearbeitung der Bewerbungsstrecke für den jeweiligen Kunden ist von diesem Punkt nicht betroffen, da dies in der Erbringung der Dienstleistung enthalten ist. Wünscht der Kunde nachträglich zum o.g. Zeitraum von 4 Stunden nach Onboarding Call eigene Bilder in die Kampagne einzupflegen, ist dies mit einem Aufpreis verbunden.

2.10. Bewerber aus dem Talent Pool: Der Anbieter sammelt Bewerber, die ausdrücklich zugestimmt haben, dass ihre Bewerbungsdaten an mehrere Unternehmen weitergeleitet werden dürfen. Diese Gruppe von Bewerbern wird vom Anbieter als „Talentpool" bezeichnet. Aus diesem Talentpool kann der Anbieter geeignete Kandidaten an seine Kunden übermitteln und kennzeichnet diese als solche.

Der Anbieter ist berechtigt, zur Erstellung von Kampagneninhalten (Texte, Werbemittel, Anzeigenstrukturen) KI-gestützte Systeme einzusetzen. Der Kunde stimmt dem Einsatz solcher Systeme mit Vertragsschluss zu. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Kampagne bleibt beim Anbieter im Rahmen der vereinbarten Leistungspflichten.

Vor Kampagnenstart legen Anbieter und Kunde gemeinsam fest, was einen qualifizierten Bewerber ausmacht sowie ggf. eine Mindestanzahl qualifizierter Bewerber. Diese Kriterien werden dem Kunden in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt und sind für beide Parteien verbindlich. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass eingegangene Bewerber die vereinbarten Kriterien nicht erfüllen.

2.11. KI-gestützte Kampagnenerstellung: Der Anbieter ist berechtigt, zur Erstellung von Kampagneninhalten (Texte, Werbemittel, Anzeigenstrukturen) KI-gestützte Systeme einzusetzen. Der Kunde stimmt dem Einsatz solcher Systeme mit Vertragsschluss zu. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Kampagne bleibt beim Anbieter im Rahmen der vereinbarten Leistungspflichten.

2.12. Qualifikationsrahmen: Vor Kampagnenstart legen Anbieter und Kunde gemeinsam fest, was einen qualifizierten Bewerber ausmacht sowie ggf. eine Mindestanzahl qualifizierter Bewerber. Diese Kriterien werden dem Kunden schriftlich per E-Mail bestätigt und sind für beide Parteien verbindlich. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass eingegangene Bewerber die vereinbarten Kriterien nicht erfüllen.

3. Vertragsschluss

3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen. Das Teilnehmen an dem Onboarding Gespräch gilt als Annehmen des Angebots. Der Vertragsschluss kann auch per Videotelefonat erfolgen: Mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zur Aufzeichnung des Videotelefonats gilt das Angebot als angenommen, wenn der Kunde dies im aufgezeichneten Videotelefonat mündlich bestätigt. Die Aufzeichnung dient als Beweis des Vertragsschlusses.

3.3. Der Anbieter kann Telefonate und/oder Videokonferenzen mit dem Kunden zu Beweis-, Dokumentations- sowie internen Schulungs- und Onboarding-Zwecken aufzeichnen.

Eine Aufzeichnung erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden, die zu Beginn des jeweiligen Gesprächs separat eingeholt wird. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Stimmt der Kunde der Aufzeichnung nicht zu, findet das Gespräch ohne Aufzeichnung statt.

Aufzeichnungen werden für einen Zeitraum von 2 Jahren gespeichert und anschließend unwiderruflich gelöscht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).

3.4. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der Kunde im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.

4. Vergütung

4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.

4.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.

4.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der Kunde den Anbieter anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des Anbieters beruhen. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bei vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

4.4. Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von sieben (7) Tagen.

4.5. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden ist LoadUp berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben.

4.6. Unterlässt der Kunde eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den Anbieter, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters grundsätzlich unberührt.

4.7. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

4.8. Wird das Werbebudget bis zum Ende des Kalendarjahres nicht aufgebraucht, wird dieses nicht in das folgende Kalendarjahr überführt.

4.9. Möchte der Kunde von den Dienstleistungen des Anbieters nach Annahme des Angebots keinen Gebrauch machen, ist der Anbieter berechtigt, die volle vereinbarte Vergütung in Rechnung zu stellen, sofern und soweit der Anbieter die vertraglich geschuldeten Leistungen vorbereitet hat und zur Leistungserbringung bereit war und die Nichtdurchführung in der Sphäre des Kunden liegt. Der Kunde erhält in diesem Fall einen Gutschein in Höhe der gezahlten Vergütung, um die Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen. Der Gutschein kann 12 Monate nach Zahlungseingang genutzt werden – danach verfällt der Gutschein.

4.10. Für den Fall der Terminfestsetzung eines Onboarding Gesprächs und des Nichterscheinens des Kunden, ohne rechtzeitige Absage aus triftigem Grund, fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25% des vereinbarten Angebots an. Der Kunde erhält in diesem Fall einen Gutschein in Höhe der Verwaltungsgebühr, um die Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt einzulösen. Der Gutschein kann 12 Monate nach Zahlungseingang der Verwaltungsgebühr genutzt werden – danach verfällt der Gutschein.

4.11. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt unabhängig von der subjektiven Bewertung der Kampagnenleistung bestehen, sofern die vereinbarten Leistungen objektiv erbracht wurden oder der Anbieter zur Leistung bereit war, die Leistungserbringung jedoch aus Gründen aus der Sphäre des Kunden scheiterte. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bei vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

4.12. Eine Kündigung vor regulärem Ende des Vertrages entbindet nicht von der Zahlungspflicht für den bereits begonnenen Monat.

4.13. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht (z. B. Bereitstellung von Bildern oder Inhalten) nicht rechtzeitig nach, bleibt die Zahlungspflicht unberührt. Verzögerungen oder Nichtbereitstellungen entbinden nicht von der Vergütungspflicht.

4.14. Der Anbieter bietet auch direkte Vermittlungen („Vermittlung") an. Das bedeutet, ein Teil der Vergütung wird erst dann fällig, wenn ein Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und einem vom Anbieter vorgeschlagenen Kandidaten zustande kommt. Der Anbieter kennzeichnet entsprechende Angebote und Verträge eindeutig als Vermittlung.

Rechnungen gelten als anerkannt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht und den Widerspruch begründet. Gesetzliche Rechte des Kunden bei offensichtlichen Fehlern (insbesondere Rechen- und Schreibfehlern) bleiben unberührt.

Haben Anbieter und Kunde im Angebot eine Mindestanzahl qualifizierter Bewerber vereinbart, entsteht der Vergütungsanspruch sobald diese Mindestanzahl erreicht wird ODER der Kunde einen vom Anbieter vorgeschlagenen Bewerber einstellt – je nachdem was zuerst eintritt. Hält der Kunde den gemeinsam vereinbarten Stichtag für seine Mitwirkungspflichten nicht ein, ist der Anbieter berechtigt, die Rechnung unabhängig vom Kampagnenfortschritt zu stellen.

4.15. Rechnungswiderspruch: Rechnungen gelten als anerkannt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht und den Widerspruch begründet.

4.16. Rechnungsauslöser bei vereinbarter Mindestanzahl: Haben Anbieter und Kunde im Angebot eine Mindestanzahl qualifizierter Bewerber vereinbart, entsteht der Vergütungsanspruch sobald diese Mindestanzahl erreicht wird ODER der Kunde einen vom Anbieter vorgeschlagenen Bewerber einstellt – je nachdem was zuerst eintritt. Hält der Kunde den gemeinsam vereinbarten Stichtag für seine Mitwirkungspflichten nicht ein, ist der Anbieter berechtigt, die Rechnung unabhängig vom Kampagnenfortschritt zu stellen.

5. Verzug

5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den Anbieter beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den Kunden beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Kunden umfassend erbracht wurden.

5.2. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Anbieter das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

5.3. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem Anbieter in Verzug ist. Der Anbieter ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der Anbieter aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

5.4. Sollte der Kunde zwei Mal das Onboarding Telefonat nicht wahrnehmen, ohne den Anbieter zuvor mit einem triftigen Grund über sein Fernbleiben informiert zu haben, oder 30 Tage nach Annehmen des Angebots keinen Termin dazu vereinbart, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Rechnung zu stellen, auch ohne Veröffentlichung der Kampagne oder ohne die im Angebot gegebenenfalls vereinbarte Mindest-Bewerberanzahl.

5.5. Sollte der Kunde 7 Tage nach Vertragsschluss kein Bildmaterial dem Anbieter zusenden, ohne den Anbieter zuvor mit einem triftigen Grund über sein Verhalten informiert zu haben, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Kampagnen auf den bereits vorliegenden Informationen aufzubauen und zu veröffentlichen.

5.6. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten bis zum vereinbarten Stichtag nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, die Kampagne mit den vorliegenden Informationen eigenmächtig online zu stellen. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, öffentlich zugängliche Informationen des Kunden zu nutzen, insbesondere Texte, Stellenbeschreibungen, Unternehmensangaben sowie Bild- und Videomaterial von der Website des Kunden, aus sozialen Medien (z.B. LinkedIn, Instagram, Facebook) oder von Drittplattformen (z.B. Jobportale). Der Kunde bestätigt, dass er über die erforderlichen Rechte an diesen öffentlich zugänglichen Inhalten verfügt und stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Der Anbieter wird bei der eigenmächtigen Erstellung und Schaltung der Kampagne die Interessen des Kunden berücksichtigen und eine nach bestem Wissen sachgerechte, branchenübliche Gestaltung wählen. Etwaige Einschränkungen im Kampagnenergebnis, die auf fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bei vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

6. Pflichten der Partien zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der Anbieter grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.

6.2. Der Kunde stellt sicher, dass der Anbieter zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der Anbieter daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.

6.3. Der Kunde ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der Anbieter ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.

6.4. Der Anbieter ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchführung von Fotoshootings oder Videodrehtermine) dem Kunden gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.

6.5. Der Kunde ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der Kunde zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.

6.6. Rückmeldung von Kennzahlen: Kunden sind, soweit sie nicht das ATS für die vollständige Verwaltung der durch LoadUp eingegangenen Bewerber nutzen, dazu verpflichtet, eine monatliche Rückmeldung hinsichtlich der erzielten Kennzahlen zu geben. Die Rückmeldung hat auf dem Schriftweg an die E-Mail hilfe@loadup.de zu erfolgen, immer 28 Tage nach dem Start einer Kampagne, mit wiederkehrender Meldung in einem 28-Tage-Turnus. Die Rückmeldung umfasst dabei mindestens: die vom Kunden kontaktierten Bewerber, die zum Bewerbungsgespräch erschienenen Bewerber, die eingestellten Bewerber sowie die abgelehnten Bewerber.

6.7. Alle eingehenden Bewerberdaten stehen dem Kunden insoweit zur Verfügung, als dass diese zur Erfüllung für die mit der LoadUp GmbH vereinbarten Dienstleistung genutzt werden können. Dies beinhaltet ausschließlich die Deckung des Personalbedarfs für die im Angebot festgelegte Stelle. Eine Weitergabe von Bewerberdaten an Dritte oder Nutzung der Bewerberdaten für die Besetzung ähnlicher oder anderer Stellen im Unternehmen- und/oder Unternehmensverbund ist untersagt. Bei Verstoß gegen diese Regelung ist der Anbieter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen Auftragswertes, mindestens jedoch  10.000€ (in Worten: zehntausend Euro) pro Verstoß geltend zu machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

6.7.1. Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung KI-gestützte Systeme und automatisierte Verfahren einzusetzen (u.a. zur Vorauswahl, zum regelbasierten Matching und zur Kommunikation mit Bewerbern). Das Matching basiert auf programmierten Regelkriterien; ein automatisiertes Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme erfolgt ausschließlich auf Grundlage der zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) und im Einklang mit der DSGVO. Der Kunde wird über den Einsatz wesentlicher KI-Systeme informiert.

6.7.2. Bewerber, deren Daten automatisiert verarbeitet werden, haben das Recht, eine menschliche Überprüfung der Entscheidung zu verlangen (Art. 22 DSGVO). Der Anbieter stellt sicher, dass dieses Recht gewährleistet wird.

6.8. Bei einer Zusammenarbeit auf Basis der „Vermittlung" (4.14) ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags mitzuteilen, dass ein Arbeitsvertrag mit einem vom Anbieter vorgeschlagenen Kandidaten zustande gekommen ist. Kommt der Kunde dieser Mitteilungspflicht nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen Auftragswertes, mindestens jedoch  10.000€ (in Worten: zehntausend Euro) versäumtem Mitteilen eines Arbeitsvertragsschlusses in Rechnung zu stellen.

7. Vertragslaufzeit

7.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

7.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Vorkasse, CopeCart und Rechnung möglich.

9. Haftung auf Schadensersatz

9.1. Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

9.2. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der Anbieter für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

9.3. Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

9.4 Der Anbieter haftet nicht für inhaltliche Fehler, die auf unvollständige, falsche oder missverständliche Angaben des Kunden zurückzuführen sind.

10. Datenschutz, Geheimhaltung

10.1. Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Datenschutzerklärung des Anbieters ist auf der Internetseite des Anbieters unter www.loadup.de/datenschutz abrufbar und Bestandteil dieser AGB. Kontakt für Datenschutzanfragen: datenschutz@loadup.de.

10.2. Die Parteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

10.3. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Bewerberdaten), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gem. Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung und wird mit Vertragsschluss oder spätestens vor Beginn der Datenverarbeitung übergeben. Ohne unterzeichneten AVV ist der Anbieter nicht zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden verpflichtet.

10.4. Einsatz von KI-Systemen: Zur automatisierten Verarbeitung und Analyse von Bewerberdaten setzt der Anbieter KI-gestützte Systeme ein, darunter OpenAI (EU Data Residency), Google Gemini und Anthropic Claude. Der Anbieter betreibt kein KI-basiertes Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des geschlossenen AVV und im Einklang mit der DSGVO sowie den mit den jeweiligen KI-Anbietern abgeschlossenen Datenverarbeitungsverträgen (DPA). Drittlandtransfers werden durch geeignete Schutzmaßnahmen (EU-Standardvertragsklauseln) abgesichert.

10.5. Datenspeicherung: Vertrags- und Rechnungsdaten werden gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für 10 Jahre gespeichert (§ 257 HGB, § 147 AO). Sonstige Kundendaten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie 3 Jahre danach aufbewahrt. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen werden personenbezogene Daten anonymisiert. Anonymisierte Daten können zeitlich unbegrenzt für interne Schulungs- und Qualitätssicherungszwecke genutzt werden.

10.6. Pflichten des Kunden: Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO selbst dafür verantwortlich, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten (insbesondere Bewerberdaten) an den Anbieter auf einer geeigneten Rechtsgrundlage beruht und betroffene Personen entsprechend informiert wurden.

11. Abnahme

11.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.

11.2. Der Anbieter kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.

11.3. Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des Anbieters gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des Anbieters hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von einem (1) Werktag schriftlich erklärt.

12. Urheberrecht

12.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

12.2. Der Kunde räumt dem Anbieter weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

12.3. Der Kunde stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten, die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.

12.4. Der Kunde erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt. Falls durch den Anbieter Bild- und Videomaterial erstellt wird, darf der Kunde diese uneingeschränkt nutzen, außer für anderweitige Werbemaßnahmen, Presse, Plakate, Flyer. Eine Weitergabe an Dritte ist ebenfalls untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.

12.5. Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.

12.6. Der Anbieter ist berechtigt, bei einer erfolgreichen Zusammenarbeit, in der Presse/Fachmagazinen und auf eigenen und fremden Werbeträgern, mit Namen und/oder Firmenlogo des Kunden die für diesen erbrachte Leistung darzustellen und/oder auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

13. Widerrufsrecht

Der Anbieter schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

14. Allgemeine Bestimmungen

14.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

14.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, Anwendung.

14.3. Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

14.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht.

14.5. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Dafür wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen.

14.6. Der Kunde trägt die Beweislast für abweichende mündliche oder schriftliche Vereinbarungen, die von den vertraglich und in den AGB festgelegten Bedingungen abweichen.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen zwischen Nutzern und LoadUp

1. Maßgebliche Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse in Bezug auf die verschiedenen Dienste unter der Bezeichnung LoadUp, nachfolgend „Software" oder „Portal" genannt, zwischen dem Nutzer und der LoadUp GmbH, nachfolgend der „Anbieter" genannt.

Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.

Der Anbieter bietet dem Nutzer eine Plattform, auf der sich der Nutzer auf spezifische Jobangebote bewerben kann. Darüber hinaus informiert der Anbieter den Nutzer über weitere, dem Profil des Nutzers entsprechende Jobangebote. Der Anbieter betreibt Bewerbungsseiten für Unternehmen, über die sich die Nutzer gezielt anmelden können. Außerdem informiert der Anbieter den Nutzer darüber, wenn ein weiteres Unternehmen einen auf das Profil des Nutzers passenden Job anbietet.

Talentpool: Stimmt der Nutzer bei der Bewerbung ausdrücklich zu, können seine Bewerberdaten automatisch an passende Unternehmen weitergeleitet werden. Für die Aufnahme in den Talentpool des Anbieters ist eine gesonderte Einwilligung erforderlich, die der Nutzer bei der Bewerbung erteilt. Diese Einwilligung kann der Nutzer jederzeit durch eine Mitteilung im Chat oder über den Chatbot des Anbieters widerrufen. Der Widerruf gilt ab dem Zeitpunkt des Eingangs beim Anbieter.

Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

Individuelle Absprachen sowie Nebenabreden und Ergänzungen haben Vorrang zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie schriftlich festgehalten wurden.

Der Nutzer ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


2. Nutzung der Software

Zur Nutzung der Software muss sich der Nutzer mit Angabe seines Namens und seiner Kontaktdaten auf der Website des Anbieters registrieren. Durch die Registrierung entsteht ein kostenfreies Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter.

Der Anbieter ist bemüht, die Software aktuell zu halten, ohne dass jedoch ein Rechtsanspruch hierauf besteht. Der Anbieter kann den Funktionsumfang der Software jederzeit einschränken oder erweitern.


3. Vergütung und Aufwendungsersatz

Die Nutzung des Portals ist für Nutzer kostenfrei. Der Nutzer schuldet dem Anbieter keine Vergütung oder Aufwendungsersatz für die vertragsgemäße Nutzung der Software.

Der Nutzer hat gegen den Anbieter keinerlei Ansprüche auf Aufwendungsersatz oder andere Kosten, die er im Rahmen einer Bewerbung oder eines Bewerbungsgespräches aufwendet.


4. Laufzeit / Kündigung

Das kostenfreie Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch beide Parteien mit sofortiger Wirkung beendet werden. Die Kündigung ist schriftlich oder elektronisch gegenüber der jeweils anderen Partei zu erklären. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt daneben bestehen.

Das Vertragsverhältnis und damit Ihr Recht zur Nutzung der Software des Anbieters endet automatisch und unmittelbar, wenn Sie von dem Anbieter die Löschung aller Ihrer im Rahmen der Plattform gespeicherten Daten verlangen. In diesen Fällen bedarf es keiner ausdrücklichen Kündigungserklärung durch den Anbieter.

Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses werden wir Ihr Nutzerprofil archivieren. Spätestens nach Ablauf von sechs (6) Monaten ab Vertragsbeendigung werden wir Ihren Account endgültig löschen. Dies gilt nicht, soweit wir die betreffenden Daten noch zur Durchsetzung von Ansprüchen Ihnen gegenüber benötigen oder soweit wir zur Aufbewahrung der Daten gesetzlich verpflichtet sind.


5. Art und Umfang der Nutzung

Der Anbieter gibt dem Nutzer die Möglichkeit, sich über das Portal auf ein spezifisches Jobangebot eines Unternehmens zu bewerben und informiert den Nutzer über das Portal bezüglich aktueller Vakanzen im Personalbereich von Unternehmen.

Zudem kann der Anbieter das Profil des Nutzers an Unternehmen weitergeben, deren Anforderungen an Bewerber auf das Profil des Nutzers passen. Der Nutzer kann dann direkt von dem Unternehmen kontaktiert werden und zu einer Bewerbung eingeladen werden.

Der Anbieter ist nicht dazu verpflichtet, den Nutzer über aktuelle Vakanzen zu informieren oder Stellenangebote zu offerieren. Es wird durch den Anbieter kein wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere kein Arbeitsvertragsabschluss, geschuldet.

Solange Sie den Anbieter in Anspruch nehmen, ist der Anbieter dazu berechtigt, Sie zu kontaktieren und Ihnen neue Stellen vorzuschlagen. Die Kontaktaufnahme kann per Telefon (auch mittels KI-gestützter Sprachsysteme), E-Mail, WhatsApp, SMS sowie weiteren Messaging-Diensten erfolgen.

KI-gestützte Anrufe: Der Anbieter ist berechtigt, Bewerber mittels KI-gestützter Sprachsysteme telefonisch zu kontaktieren. Der Nutzer wird zu Beginn jedes solchen Anrufs ausdrücklich darüber informiert, dass er mit einem KI-System spricht. Der Nutzer hat jederzeit das Recht, das Gespräch mit dem KI-System zu beenden und eine Bearbeitung durch einen menschlichen Mitarbeiter zu verlangen. Entscheidungen über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses werden nicht ausschließlich automatisiert getroffen.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter zur Verbesserung des Services regelmäßig Umfragen durchführen kann. Der Anbieter ist berechtigt, Ihnen eine Einladung zur Teilnahme per E-Mail zu schicken oder Sie hierfür telefonisch beziehungsweise per Messaging-Dienste (z.B. WhatsApp) zu kontaktieren.

Um passende Stellen für Sie auszuwählen, umfasst die Jobvermittlung eine Verarbeitung Ihrer angegebenen Job-Präferenzen, Ihres Lebenslaufes und Ihrer Anschrift mithilfe technischer Filterkriterien und statistischer Verfahren.

Der Anbieter stellt dem Nutzer das Portal über die Internetseite des Anbieters bereit (Cloudsoftware). Für die Stabilität seiner Internetverbindung ist der Nutzer selbst verantwortlich.

Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Laufzeit des jeweiligen Dienstes das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden.

Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte, insbesondere Subunternehmer, heranzuziehen.


6. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

Der Nutzer räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Nutzer bereitgestellten Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen sowie zur technischen Administration und Datensicherung erforderlich ist. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, die Daten in Sicherungssystemen oder in einem separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten.

Der Anbieter erhält keine weitergehenden Nutzungs- oder Verwertungsrechte und wird insbesondere nicht die von dem Nutzer in der Software hochgeladenen Inhalte veröffentlichen und Dritten zugänglich machen, insoweit dies nicht für den Vertragszweck erforderlich ist. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass er an den von ihm bereitgestellten Inhalten die hierfür erforderlichen Rechte besitzt und keine Rechte Dritter verletzt


7. Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet und nutzt die Daten des Nutzers in dem Umfang, der zur Erfüllung der Dienste in Übereinstimmung mit allen anwendbaren europäischen und deutschen Datenschutzbestimmungen erforderlich ist. Es gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter www.loadup.de/datenschutz. Datenschutzanfragen richten Sie bitte an: datenschutz@loadup.de.

Der Nutzer ist sich bewusst, dass die Erfüllung der Dienste die Übermittlung personenbezogener Daten an Unternehmen beinhaltet, mit denen der Anbieter zusammenarbeitet, um den Nutzer zu vermitteln.

KI-Verarbeitung: Zur automatisierten Analyse von Bewerberprofilen und zur Unterstützung des Vermittlungsprozesses setzt der Anbieter KI-Dienste ein, darunter OpenAI (EU Data Residency), Google Gemini und Anthropic Claude. Der Anbieter betreibt kein KI-basiertes Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO. Die Weiterleitung von Bewerberprofilen erfolgt ausschließlich auf Basis technischer Filterkriterien, die von den Kundenunternehmen vorgegeben werden.

Chat-Verläufe: Der Anbieter speichert Chat-Verläufe zwischen Nutzer und Anbieter zum Zweck der Qualitätssicherung, Dokumentation und Abwicklung des Bewerbungsprozesses. Die Speicherdauer beträgt 3 Jahre nach dem letzten Kontakt. Der Nutzer kann seine Einwilligung zur Datenspeicherung jederzeit durch eine Mitteilung im Chat oder über den Chatbot des Anbieters widerrufen. Der Widerruf gilt ab dem Zeitpunkt des Eingangs. Nach Ablauf der Frist oder nach Widerruf werden die Daten anonymisiert und können zeitlich unbegrenzt für interne Schulungs- und Qualitätssicherungszwecke genutzt werden.

Der Nutzer ist sich bewusst, dass der Anbieter den Nutzer per Telefon (auch mittels KI-gestützter Sprachsysteme), E-Mail, WhatsApp oder SMS kontaktieren und passende Unternehmen vorschlagen kann. Der Nutzer erkennt an, dass bei der Verwendung von WhatsApp und SMS Daten außerhalb der EU übertragen werden können. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Datenübertragung ins Ausland durch diese Drittanbieter.

Soweit der Nutzer die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

Die Rechte des Nutzers ergeben sich insbesondere aus folgenden Normen der DSGVO: Art. 7 Abs. 3 (Widerruf), Art. 15 (Auskunft), Art. 16 (Berichtigung), Art. 17 (Löschung), Art. 18 (Einschränkung), Art. 20 (Datenübertragbarkeit), Art. 21 (Widerspruch), Art. 22 (automatisierte Entscheidung), Art. 77 (Beschwerde bei Aufsichtsbehörde).

Der Anbieter versichert, angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten.


8. Nutzerdaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

Für die Inhalte, die der Nutzer in die Software lädt, ist dieser selbst verantwortlich. Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst rechtswidrigen Inhalte einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen.

Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers in Anspruch genommen wird.


9. Sperrung von Zugängen

Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung bzw. den Nutzungszugang der Software vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer gegen die Vertragsbedingungen oder geltendes Recht verstößt. Bei der Entscheidung über eine Sperrung werden die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigt.


10. Verfügbarkeit und Haftung

Aus technischen Gründen kann keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Software gewährleistet werden. Geplante Arbeiten, die zur Beeinträchtigung der Verfügbarkeit führen, werden durch den Anbieter, soweit möglich, in niedrig frequentierten Zeiten durchgeführt.

Der Anbieter haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

Resultieren Schäden des Nutzers aus dem Verlust von Daten, haftet der Anbieter insoweit nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch den Nutzer nicht vermeidbar gewesen wäre.


11. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Nutzer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


12. Geheimhaltung

„Vertrauliche Informationen" sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei. Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung der Dienste zu verwenden.

Der Nutzer ist zudem dazu verpflichtet, Login-Benutzernamen, Passwörter und andere Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben.


13. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses von dem Anbieter jederzeit geändert und an die neuen Umstände angepasst werden. Änderungen dürfen nicht zu einer Änderung des Vertragsgegenstands oder wesentlicher Hauptleistungspflichten zum Nachteil des Nutzers führen, es sei denn, dies ist zur Umsetzung zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich.

Eine Änderung wird allen Nutzern vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail ausdrücklich mitgeteilt. Sofern der Nutzer der Änderung innerhalb von sechs (6) Wochen in Textform widerspricht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Für diesen Fall ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.


14. Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur Verfügung: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und auch nicht bereit.


15. Anwendbares Recht

Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Nutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.


16. Gerichtsstand

Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Berlin.


17. Salvatorische Klausel, Schriftform

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Stand: 18.03.2026

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